Qualitätsmanagement


 

GRUNDSATZPAPIER zum Qualitätsmanagementsystem

 

Mit der Verordnung (EG) Nr. 2017/625 über amtliche Kontrollen und den Bestimmungen gem. § 35 Abs. 1 des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG) BGBl. I Nr. 13/2006 wurde festgelegt, dass für die Lebensmittelaufsicht Qualitätsmanagementsysteme nach schriftlich festgelegten Verfahren einzurichten sind. Darüber hinaus werden wird durch die geltenden neuen Bestimmungen, den Vollzugsorganen mehr Spielraum für z.B. das Setzen von Maßnahmen eröffnet.
Die Vollziehung des Gesetzes obliegt dem jeweiligen Landeshauptmann im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung. Die Möglichkeit einer unterschiedlichen Handhabung und Interpretation bestimmter Vorgaben des Gesetzes wäre gegeben.

 

Diese Fakten veranlassten die Lebensmittelaufsicht der einzelnen Bundesländer zu einer gemeinsamen Erarbeitung eines österreichweiten Qualitätsmanagementsystems. Durch dieses zukünftig harmonisierte Vorgehen wird also nicht nur dem Gesetz entsprochen, sondern auch einer objektivierten, transparenten, reproduzierbaren und harmonisierten sowie dokumentierten Vorgangsweise nachgekommen.

 

Dieses bundesweit einheitliche Qualitätsmanagementsystem für die amtliche Lebensmittelaufsicht auf Basis der EN ISO 9001 für die amtliche Lebensmittelaufsicht wurde in knapp 2-jähriger Arbeit nun fertig gestellt. Betriebskontrollen, -inspektionen, Audits, Probenziehungen, die Ergreifung von Maßnahmen, etc. sind künftig an Hand schriftlicher Verfahrensanweisungen durchzuführen und mit Hilfe von Checklisten und Formblättern zu dokumentieren.

 

Im Sinne von Transparenz, aber auch als Seviceleistung, veröffentlicht der Bundesverband der Lebensmittelaufsicht und des Konsumentenschutzes nunmehr branchenbezogen Checklisten sowie den Überblick über Verfahrensanweisungen und Probenahmevorschriften.

 

Die LeiterInnen der Lebensmittelaufsicht
der Bundesländer